Hausmeisterservice Ralph Bunke Spelling

Winterdienst

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Wichtige Informationen:
Anliegerpflichten auf Gehwegen: Auf der Grundlage der aktuell gültigen Straßenreinigungssatzung des Salzlandkreises sind die an eine öffentliche Straße bzw. Gehweg anliegenden Grundstückseigentümer für den Winterdienst vor ihren Grundstücken verantwortlich. Diese Regelung trifft für alle Straßen unabhängig von der Einstufung in die einzelnen Reinigungsklassen zu. Dabei ist zu beachten, dass die Anliegerpflicht für alle an das Grundstück angrenzenden Straßen bzw. Gehwege gilt und nicht nur für den Zugangsbereich des betreffenden Grundstückes.